Steuerliche Absetzbarkeit: Einfach erklärt
Steuerliche Absetzbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen, um die Steuerlast zu reduzieren.
Aligner-Kosten können in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird.
Ausführliche Erklärung
Bei Aligner-Behandlungen können die Kosten erfahrungsgemäß als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sein, wenn eine medizinische Notwendigkeit der Zahnkorrektur vorliegt. Entscheidend ist dabei, dass die Behandlung zur Heilung oder Linderung einer Krankheit dient und nicht nur ästhetischen Zwecken. Das Finanzamt erkennt Kosten in der Regel an, wenn sie die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, die je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1-7% des Gesamtbetrags der Einkünfte liegt. Wichtig ist eine ordnungsgemäße Dokumentation mit Behandlungsplan, Kostenvoranschlag und Rechnungen. Selbstständige können unter bestimmten Umständen auch prüfen, ob die Kosten als Betriebsausgaben absetzbar sind, wenn die Zahnkorrektur beruflich bedingt ist. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater wird empfohlen.
Relevanz für die Aligner-Therapie
Für Aligner-Patienten kann die steuerliche Absetzbarkeit eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Bei Behandlungskosten ab 999 €* bis zu 4.499 €* können je nach individueller Situation mehrere hundert Euro Steuern gespart werden. Wichtig ist eine fachzahnärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € und Behandlungskosten von 2.499 €* könnte nach Abzug der zumutbaren Belastung von ca. 800 € ein absetzbarer Betrag von etwa 1.699 € entstehen, was bei einem Steuersatz von 25% zu einer Ersparnis von ca. 425 € führen könnte.

Dr. Sarmadi
Zahnarzt · Invisalign® zertifiziert
Dr. Sarmadi empfiehlt, bereits vor Behandlungsbeginn die steuerlichen Aspekte zu klären und alle Belege sorgfältig aufzubewahren. Eine individuelle Steuerberatung kann helfen, das optimale Vorgehen zu bestimmen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, nur wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird. Eine rein ästhetische Behandlung ist in der Regel nicht absetzbar.
Sie benötigen eine zahnärztliche Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit, den Behandlungsplan, alle Rechnungen und Zahlungsbelege der Aligner-Behandlung.
Ja, Ratenzahlungen können ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, allerdings nur in dem Jahr, in dem die Zahlung tatsächlich geleistet wurde.
Die zumutbare Belastungsgrenze liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1-7% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Nur der darüber liegende Betrag ist absetzbar.