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Aligner-Therapie für Kassenpatienten: Ratgeber

5 Min. Lesezeit·Von Dr. Sarmadi·März 2026

Als Kassenpatient haben Sie Anspruch auf transparente Kostenaufklärung bei der Aligner-Therapie.

Viele gesetzlich Versicherte sind unsicher, ob und in welchem Umfang ihre Krankenkasse eine Zahnkorrektur mit Alignern übernimmt. Die Regelungen sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren wie Alter und Schweregrad der Fehlstellung ab.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, was die GKV zahlt und welche Kosten auf Sie zukommen.

Aligner-Therapie für Kassenpatienten: Ratgeber (2026)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle zahnärztliche Beratung. Für eine persönliche Einschätzung vereinbaren Sie einen Termin bei Dr. Sarmadi.

Kurzantwort

Aligner sind für Erwachsene in der Regel keine Kassenleistung. Bei Kindern/Jugendlichen zahlt die GKV ab KIG 3. Eigenanteil ab 999 €* oder ab 17,99€*/mtl.* Ratenzahlung möglich.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Aligner?

Die Kostenübernahme durch die GKV ist klar geregelt und hängt primär vom Alter und der Schwere der Zahnfehlstellung ab.

Erwachsene: In der Regel keine Kassenleistung

Wichtig

Für Erwachsene ab 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen nur in besonderen Ausnahmefällen. Dies gilt auch für die Aligner-Therapie. Die Kosten für eine Zahnkorrektur mit Alignern müssen daher erfahrungsgemäß vollständig selbst getragen werden. Mit Invisalign® beginnen die Kosten ab 999 €* als Einmalzahlung oder ab 17,99€*/mtl.* in der Ratenzahlung. Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie nach dem kostenlosen 3D-Scan und der individuellen Behandlungsplanung.

ErwachseneSelbstzahler

Kinder und Jugendliche: Abhängig von der KIG-Stufe

Wichtig

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren richtet sich die Kostenübernahme nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Ab KIG-Stufe 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung mit der Regelversorgung - meist festsitzende Brackets. Aligner gelten jedoch als Mehrleistung und müssen in der Regel privat hinzugezahlt werden. Der Eigenanteil für Aligner liegt ca. zwischen 1.500-3.000 €*, je nach Komplexität der Fehlstellung. Bei erfolgreicher Behandlung erstattet die Kasse 20% der Kosten zurück.

KinderJugendlicheKIG-Stufen

Seltene Ausnahmen bei schweren Fehlstellungen

Optional

In sehr seltenen Fällen können schwere Kieferfehlstellungen bei Erwachsenen als medizinisch notwendig eingestuft werden. Dies betrifft meist Fälle, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erfordern (KIG 4-5). Auch dann ist die Aligner-Therapie meist eine Zuzahlungsleistung. Eine genaue Prüfung Ihres individuellen Falls ist erforderlich. Dr. Sarmadi berät Sie gerne über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme oder Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse.

Schwere FehlstellungenChirurgische Fälle

Zusatzversicherungen können unterstützen

Empfohlen

Private Zahnzusatzversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen. Die Erstattungshöhe variiert je nach Tarif zwischen 50-80% der Kosten. Wichtig: Die Versicherung muss vor Behandlungsbeginn abgeschlossen werden. Bereits bestehende Fehlstellungen gelten meist als Vorerkrankung und sind nicht versichert. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Unsere Praxis unterstützt Sie gerne bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen für Ihre Versicherung.

ZusatzversicherungPrivate Vorsorge

Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung

Empfohlen

Die Kosten für eine medizinisch notwendige Aligner-Behandlung können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit. Die zumutbare Eigenbelastung richtet sich nach Ihrem Einkommen und liegt zwischen 1-7% des Jahreseinkommens. Darüber hinausgehende Kosten können steuerlich abgesetzt werden. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf und lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.

SteuerpflichtigeSelbstzahler

KIG-Stufen verstehen: Wann zahlt die Kasse?

Das KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) bestimmt, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist.

KIG 1-2: Keine Kassenleistung

Wichtig

Leichte Zahnfehlstellungen der Stufen 1 und 2 gelten als ästhetische Korrektionen ohne medizinische Notwendigkeit. Hierzu zählen kleinere Engstände, leichte Drehmale oder geringfügige Zahnlücken. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten. Mit Invisalign® können solche leichten Fehlstellungen bereits ab 999 €* korrigiert werden. Die Behandlungsdauer beträgt ca. 3-8 Monate. Eine kostenlose Erstberatung mit 3D-Scan hilft bei der genauen Einschätzung Ihrer individuellen Situation.

Leichte FehlstellungenÄsthetische Korrektionen

KIG 3: Kassenleistung mit Eigenanteil für Aligner

Wichtig

Mittelschwere Fehlstellungen der Stufe 3 werden von der gesetzlichen Krankenkasse behandelt. Die Regelversorgung umfasst meist festsitzende Brackets. Aligner gelten als Mehrleistung und erfordern eine private Zuzahlung. Der Eigenanteil liegt erfahrungsgemäß zwischen 1.500-2.500 €*. Die Grundbehandlung wird zu 80% von der Kasse übernommen, bei erfolgreichem Abschluss werden weitere 20% erstattet. Dr. Sarmadi erstellt Ihnen gerne einen detaillierten Kostenplan für die Invisalign®-Behandlung als Kassenpatient.

KIG 3Mittelschwere Fehlstellungen

KIG 4-5: Schwere Fehlstellungen

Wichtig

Schwere Kieferfehlstellungen der Stufen 4 und 5 erfordern meist eine umfassende kieferorthopädische Behandlung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die medizinisch notwendige Grundversorgung vollständig. Aligner können auch hier als Mehrleistung gewählt werden, wenn sie geeignet sind. Bei komplexen Fällen kann eine kombinierte Behandlung mit Brackets und Alignern sinnvoll sein. Die genauen Kosten hängen vom individuellen Behandlungsplan ab und werden nach eingehender Diagnostik besprochen. In manchen Fällen ist eine kieferchirurgische Behandlung erforderlich.

KIG 4-5Schwere FehlstellungenChirurgie

Flexible Finanzierungsoptionen für Kassenpatienten

In unserer Praxis bieten wir verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, um die Aligner-Therapie auch für Kassenpatienten erschwinglich zu machen.

Ratenzahlung ab 17,99€*/mtl.*

Wichtig

Unsere flexible Ratenzahlung ermöglicht es Ihnen, die Behandlungskosten über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Je nach Paket beginnen die monatlichen Raten bei 17,99€*/mtl.* für das Paket M bis zu 84,99€*/mtl.* für das umfangreichste Paket XL. Die Laufzeit kann individuell angepasst werden. Eine Bonitätsprüfung ist erforderlich. Sprechen Sie uns auf Ihre finanzielle Situation an - wir finden gemeinsam eine passende Lösung für Ihre Aligner-Behandlung.

RatenzahlungFinanzierung

Einmalzahlung mit Rabatt

Empfohlen

Bei Zahlung des Gesamtbetrags vor Behandlungsbeginn gewähren wir attraktive Rabatte. Die Pakete beginnen bei ab 999 €* für leichte Korrektionen bis maximal 4.499 €* für komplexe Fälle. Eine Einmalzahlung bietet Ihnen Planungssicherheit und erspart Zinskosten. Gerne erstellen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag nach Ihrer kostenlosen Erstberatung mit 3D-Scan. So können Sie die Behandlungskosten exakt planen und gegebenenfalls mit Ihrer Kranken- oder Zusatzversicherung abstimmen.

EinmalzahlungKostenplanung

Kostenvoranschläge für Versicherungen

Empfohlen

Für Patienten mit Zahnzusatzversicherung oder zur steuerlichen Geltendmachung erstellen wir gerne detaillierte Kostenvoranschläge. Diese enthalten alle Behandlungsschritte, verwendeten Materialien und Laborkosten. Bei Kassenpatienten weisen wir transparent aus, welche Leistungen zur Regelversorgung gehören und welche Mehrkosten für die Aligner-Therapie anfallen. Dr. Sarmadi berät Sie auch über medizinische Atteste, die für Versicherungen oder das Finanzamt erforderlich sein können.

KostenvoranschlagVersicherungSteuer
Dr. Sarmadi

Hinweis von Dr. Sarmadi

Zahnarzt · Invisalign® zertifiziert

Als Invisalign® zertifizierter Zahnarzt berate ich Kassenpatienten transparent über alle Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten. In der kostenlosen Erstberatung klären wir gemeinsam, welche Leistungen Ihre Kasse übernimmt und entwickeln eine individuelle Finanzierungslösung für Ihre Aligner-Therapie.

5 Tipps von Dr. Sarmadi

  1. 1

    Kostenlose Erstberatung nutzen: 3D-Scan und Behandlungsplan ohne Verpflichtung

  2. 2

    Zahnzusatzversicherung vor Behandlung prüfen und Kostenvoranschlag einreichen

  3. 3

    Bei KIG 3-5: Kassenbewilligung für Grundbehandlung beantragen, Aligner als Mehrleistung

  4. 4

    Alle Belege sammeln für steuerliche Absetzung als außergewöhnliche Belastung

  5. 5

    Ratenzahlung nutzen: Behandlung beginnen und bequem in kleinen Raten zahlen

  6. 6

    Zweitmeinung einholen: Bei Kassenablehnung andere Behandlungsoptionen prüfen

Fazit

Als Kassenpatient müssen Sie die Aligner-Therapie in der Regel selbst finanzieren. Bei Kindern/Jugendlichen mit KIG 3+ ist ein Eigenanteil für Aligner fällig. Mit flexibler Ratenzahlung ab 17,99€*/mtl.* wird die Behandlung erschwinglich.

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Häufig gestellte Fragen

Nein, für Erwachsene ab 18 Jahren übernimmt die GKV kieferorthopädische Behandlungen nur in seltenen Ausnahmefällen. Aligner müssen in der Regel vollständig selbst bezahlt werden. Mit Invisalign® ab 999 €* oder ab 17,99€*/mtl.* Ratenzahlung.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen ab KIG-Stufe 3. Aligner gelten jedoch als Mehrleistung und erfordern einen privaten Eigenanteil von ca. 1.500-3.000 €*.

Ja, medizinisch notwendige Aligner-Behandlungen können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Benötigt wird ein ärztliches Attest. Absetzbar sind Kosten über der zumutbaren Eigenbelastung von 1-7% des Jahreseinkommens.

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